14. November 2025
In der neuesten Ausgabe unseres Newsletters geben wir persönliche Einblicke in die Ausbildung zur Anwältin oder zum Anwalt und beleuchten aktuelle Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit Werkverträgen und Grundstückkaufverträgen sowie bezüglich dem Bauhandwerkepfandrecht. Zudem freuen wir uns über weitere Verstärkung in unserem Team.
Mit Freude blicken wir in diesem Herbst auf 15 erfolgreiche Jahre zurück. Das Jubiläum bietet nicht nur Anlass, an unsere Anfänge zurückzudenken, sondern auch eine schöne Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen zu gewähren. Unsere jüngste Kollegin Romina Zumbühl nimmt Sie mit auf ihren Weg zur Anwältin und teilt ihre persönlichen Erfahrungen.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine umfassende Revision des Gewährleistungsrechts für Grundstücke und unbewegliche Werke in Kraft, die unter anderem auch die Sicherheitsleistung im Rahmen des Bauhandwerkerpfandrechts klarer regelt. In unserem Newsletter erläutern wir die wichtigsten Neuerungen, zeigen auf, welche Auswirkungen sie auf Kaufverträge und Bauvorhaben haben, und geben Hinweise darauf, worauf Bauherrinnen und Unternehmer künftig besonders achten sollten.
Schliesslich ist es uns eine Freude, gleich drei neue Kolleginnen in unserem Team begrüssen zu dürfen: Rechtsanwältin Romina Zumbühl, Juristische Mitarbeiterin Sophia Koch sowie unsere KV-Lernende Seyna von Allmen.