Wir unterstützen Bauunternehmer, Bauherren, Architekten, Ingenieure, Handwerker und von Bauprojekten Betroffene umfassend in sämtlichen Fragen des Bau- und Planungsrechts, Vertragsrechts und Immobilienrechts.
Unsere Anwälte für Baurecht unterstützen und beraten Sie umfassend im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, insbesondere in Baubewilligungsverfahren, Sondernutzungsplanverfahren (z.B. Gestaltungsplan), beim Einreichen von Einsprachen, beim Ausarbeiten von Sonderbauvorschriften, bei Ein- und Umzonungen, bei Enteignungen, im Nachbarrecht, Fragen zu Altlasten, Heimatschutz, Denkmalschutz und Umweltschutz (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen, Lärmrecht) usw.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen zu Werkvertrag, Auftrag, Planervertrag, Bauleitungsvertrag, Generalunternehmervertrag oder Totalunternehmervertrag. Wir verfassen Ihnen die erforderlichen Verträge oder vertreten Sie bei Vertragsstreitigkeiten. Wir errichten für Sie bei Bedarf Bauhandwerkerpfandrechte oder unterstützen Sie bei der Behebung von Baumängeln.
Unsere Anwälte für Baurecht und unsere Notare unterstützen Sie bei Fragen zum Grundstückskaufvertrag, zu Stockwerkeigentum, Kaufrechten und Vorkaufsrechten, Parzellierungen, Schuldbriefen, Grundpfandverschreibungen, Dienstbarkeitsverträgen usw. Auch im Mietrecht haben wir sowohl für Mieter als auch für Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Immobilienunternehmer spezialisierte Rechtsanwälte.
Wir verfassen und überprüfen Ihnen sämtliche Verträge im privaten Baurecht und im Immobilienrecht. Darunter fallen beispielsweise Werkvertrag, Auftrag, Planervertrag, Generalunternehmervertrag, Bauleitungsvertrag, aber auch Grundstückkaufvertrag oder Baurechtsvertrag. Mit der sorgfältigen Redaktion von Verträgen lassen sich Rechtsstreitigkeiten und gerichtliche Verfahren verhindern.
Wir unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, im privaten Baurecht und im Immobilienrecht in aussergerichtlichen Verhandlungen sowie in Verfahren vor Schlichtungsbehörden, ordentlichen Gerichten, Handelsgerichten oder Schiedsgerichten in Luzern und der gesamten Schweiz.
Unsere Notare des Kantons Luzern führen sämtliche erforderlichen Beurkundungen bei Immobiliengeschäften durch. Die Notare unterstützen Sie bei Grundstückkaufsverträgen, bei Baurechtsverträgen, bei der Einräumung von Nutzniessungen und Wohnrechten, bei der Errichtung von Dienstbarkeiten wie Näherbaurechten oder Wegrechten, bei der Begründung von Stockwerkeigentum oder bei Parzellierungen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Notariat.