Wir unterstützen Vermieter (Privatpersonen und Immobilienunternehmen), Liegenschaftsverwaltungen und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen in sämtlichen Fragen des Mietrechts.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Mieter umfassend im Mietrecht. Unsere Kanzlei unterstützt Sie insbesondere bei Fragen bezüglich Anfechtung von Kündigungen, bei der Anfechtung von Anfangsmietzinsen und Mietzinserhöhungen, bei der Geltendmachung von Mietzinsreduktionen, bei der Beanstandung von Mängeln am Mietobjekt und sämtlichen weiteren mietrechtlichen Belangen.
Unsere Rechtsanwälte beraten und unterstützen Vermieter (Privatpersonen und Immobilienunternehmen) sowie Liegenschaftsverwaltungen umfassend im Mietrecht. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Fragen der Mietzinsgestaltung, der Geltendmachung von Forderungen aus Mietverträgen (Mietzinsen, Nebenkosten, übermässige Abnützung, Retentionsrecht), bei der Ausweisung von Mietern, bei der Vorbereitung der Sanierung von vermieteten Liegenschaften, usw.
Unsere Anwälte für Mietrecht verfassen und überprüfen Ihre Mietverträge für Wohn- und Geschäftsräume. Wir schaffen klare Verhältnisse, machen Sie auf Risiken aufmerksam und liefern Ihnen Verbesserungsvorschläge. Damit können Streitfälle und Gerichtsverfahren verhindert werden bevor sie entstehen bzw. eingeleitet werden.
Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie in sämtlichen Fragen des Mietrechts in aussergerichtlichen Verhandlungen sowie in Verfahren vor Schlichtungsbehörden (insbesondere Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht), ordentlichen Gerichten, Handelsgerichten oder Schiedsgerichten in Luzern und der gesamten Schweiz.