Unsere Notare beurkunden Gründungen von Gesellschaften und Stiftungen, Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge und nehmen Beglaubigungen vor.
Unsere erfahrenen Notare nehmen öffentliche Beurkundungen von Unternehmensgründungen in Luzern und in der gesamten Schweiz vor. Wir gründen Ihre Aktiengesellschaft (AG) oder Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gemeinsam mit Ihnen errichten wir Ihre Stiftung entsprechend den von Ihnen formulierten Wünschen.
Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen bei einer Fusion, einer Spaltung, einer Umwandlung oder bei einer Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz und beurkunden die notwendigen Beschlüsse. Unsere Notare unterstützen Sie auch bei einer Statutenänderung, einer Sitzverlegung, einer Kapitalerhöhung oder einer Kapitalherabsetzung und beraten Sie bei Mutationen im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung sowie bei sämtlichen Geschäften mit dem Handelsregister.
Unsere Notare verfügen über grosse Erfahrung bei öffentlichen Beurkundungen von sämtlichen Immobiliengeschäften im Kanton Luzern. Wir entwerfen und beurkunden Ihren Grundstückskaufvertrag oder Ihren Vertrag im Rahmen einer Schenkung, eines Kaufsrechts oder eines Vorkaufsrechts, parzellieren Grundstücke, begründen Stockwerkeigentum, Baurechte oder Dienstbarkeitsverträge (Näherbaurechte, Wegrechte usw.) und sorgen für einen reibungslosen Ablauf mit dem Grundbuchamt. Unsere Notare beraten Sie und Ihre Familie bei der Übergabe von Immobilien an die nächste Generation und sind für die Einräumung eines Wohnrechts oder eines Nutzniessungsrechts besorgt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie in genereller Weise bei sämtlichen Geschäften mit dem Grundbuchamt des Kantons Luzern.
Unser Notariat nimmt sämtliche öffentliche Beurkundungen im Bereich des Eherechts und des Erbrechts in Luzern und der gesamten Schweiz vor. Wir entwerfen und beurkunden Ihren Ehevertrag (modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) oder Ihren Vermögensvertrag. Wir beraten Sie und Ihre Familie umfassend in erbrechtlichen Fragestellungen, verfassen und beurkunden Ihren Erbvertrag, Ihren kombinierten Ehe- und Erbvertrag oder Ihre letztwillige Verfügung. Selbstverständlich sorgen wir auch für eine sichere Hinterlegung der öffentlichen Urkunde beim zuständigen Teilungsamt.
Unsere Notare des Kantons Luzern zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen auf und beraten Sie beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrags. Entsprechend Ihrem Wunsch oder in komplexeren Fällen nehmen wir die öffentliche Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrags vor. Selbstverständlich sorgen wir auch für die sichere Hinterlegung bzw. Auffindung Ihrer Dokumente im Vorsorgefall.
Unsere Kanzlei führt sämtliche notariellen und amtlichen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten mit Gültigkeit für die Schweiz und das Ausland durch. Wir organisieren für Sie und Ihr Unternehmen bei Bedarf die notwendigen Apostillen oder Legalisationen bei der Staatskanzlei, bei Botschaften oder Konsulaten (Apostillenservice).