Wir unterstützen Private, Unternehmen und Behörden in allen Fragen des öffentlichen Rechts, u.a. im öffentlichen Verfahrensrecht, Verwaltungs- und Staatsrecht.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie in sämtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts, welches sich durch die Gestaltung der Bürger-Staat-Beziehung auszeichnet. Das Verwaltungsrecht dient der Sicherung der Ordnung und der Abläufe innerhalb der Verwaltung und legt Handlungsformen für Behörden fest, so unter anderem für die Durchsetzung von Verwaltungsentscheiden.
Unsere Anwälte für Verwaltungsrecht unterstützen und beraten Sie umfassend in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts. So insbesondere bei der Anfechtung einer öffentlich-rechtlichen Verfügung, der Vergabe von Konzessionen sowie von Aufträgen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens (Submissionen). Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte aus einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis sowie von Ansprüchen aus Staatshaftung.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen der richtigen Rechtsanwendung in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Wir erstellen Gutachten für ausgewählte Fragen, beraten bei der Vergabe von Konzessionen und Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen sowie beim richtigen Vorgehen im öffentlichen Personal- und Arbeitsrecht.
Wir unterstützen und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts in aussergerichtlichen Verhandlungen sowie in Verfahren vor Behörden der Gemeinden, Kantone oder des Bundes, vor den kantonalen Verwaltungs- und Sozialversicherungsgerichten, vor Bundesverwaltungsgericht oder vor Bundesgericht.