Wir beraten Sie umfassend bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung und vertreten Sie in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren.
Unsere Anwälte beraten Sie kompetent bei sich im Rahmen einer Trennung oder Scheidung stellenden Fragen (Alimente bzw. Unterhaltszahlungen, Betreuungsunterhalt, Kinderbelange, gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, geteilte Obhut, alleinige Obhut, Besuchsrecht, Wohnung der Familie, güterrechtliche Auseinandersetzung, berufliche Vorsorge, Gütertrennung usw.).
Wenn möglich und angezeigt streben unsere Anwälte für Sie einvernehmliche Lösungen mit Erarbeiten einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung (vollumfängliche Einigung oder Teileinigung) an. Wir leiten für Sie die erforderlichen rechtlichen Schritte ein und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenpartei und den involvierten Behörden.
Wir prüfen den bestehenden Eheschutzentscheid oder das bestehende Scheidungsurteil und beraten Sie hinsichtlich einer möglichen Abänderung. Wir evaluieren die Chancen und Risiken hinsichtlich der Abänderung eines bestehenden Eheschutzentscheids oder eines bestehenden Scheidungsurteils sorgfältig und suchen – wenn es aufgrund der konkreten Situation sinnvoll ist – für Sie das Gespräch mit der Gegenpartei. Wir vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren und erarbeiten mit Ihnen die erforderlichen Rechtsschriften.
Unsere Rechtsanwälte vertreten Ihre Rechte umfassend in aussergerichtlichen Verhandlungen, im Eheschutzverfahren und Trennungsverfahren, im Scheidungsverfahren und im Abänderungsverfahren vor sämtlichen Gerichten im Kanton Luzern und der gesamten Schweiz.