Verschiedene neue Gesetze oder Gesetzesanpassungen treten in Kraft, welche sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von grossem Interesse sind
Folgende Neuerungen dürften für unsere Mandanten von besonderem Interesse sein:
- Ein neues Erwachsenenschutzrecht löst das frühere Vormundschaftsrecht ab;
- Die Gewährleistungsfristen bei Kauf- und Werkverträgen werden verlängert;
- Ein neues Rechnungslegungsrecht wird eingeführt;
- Auch Selbständigerwerbende erhalten neu schweizweit Familienzulagen;
- Der sogenannte “Raser-Tatbestand” und weitere Änderungen im Strassenverkehrsgesetz treten in Kraft;
- Die eidgenössische Zweitwohnungsverordnung konkretisiert die Verfassungsbestimmung über die Zweitwohnungen.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Neuerungen haben wir für Sie im angefügten Dokument zusammengestellt.
Wichtige Gesetzesänderungen 2013