Verschiedene neue Gesetze oder Gesetzesanpassungen treten per 1. Januar 2016 in Kraft
Folgende Neuerungen dürften für unsere Mandanten von besonderem Interesse sein:
- Die Empfehlungen der Groupe d'action financière zur Bekämpfung der Geldwäscherei und internationalen Finanzkriminalität führen zu diversen Gesetzesänderungen;
- Die Voraussetzungen für die Aufwandbesteuerung werden verschärft;
- Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können umfangreicher vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden;
- Die Opfer von Straftaten erhalten weitergehende Informationsrechte;
- Unter gewissen Voraussetzungen kann neu von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht abgewichen werden;
- Es kommt zu verschiedenen Änderungen im Strassenverkehrsrecht;
- Bei Telefonverkäufen steht den Konsumentinnen und Konsumenten neu ein Widerrufsrecht zur Verfügung;
- Der "Pendlerabzug" wird bei der direkten Bundessteuer begrenzt.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Neuerungen haben wir für Sie im angefügten Dokument zusammengestellt.
Wichtige Gesetzesänderungen 2016