25. Juli 2024
Seit Jahren ist die Dauer von Baubewilligungsverfahren ein frustrierendes Thema. Was läuft auf politischer Ebene zur Effizienzsteigerung im Baubewilligungsverfahren?
Baubewilligungsverfahren können sehr lange dauern. Dies hat verschiedene Gründe. Unter anderem sind die rechtlichen Vorschriften, welche erfüllt werden müssen, vielfältig, komplex und zuweilen auch schwierig zu überblicken. Zudem können Einsprachen oder aber die Überlastung von Baubewilligungsbehörden dazu führen, dass sich ein Baubewilligungsverfahren in die Länge zieht.
Häufige Kritikpunkte am bestehenden Baubewilligungsverfahren sind beispielsweise das fehlende Kostenrisiko der Einsprecherinnen und Einsprecher oder die Zunahme von ungewünschten Verzögerungen durch missbräuchliche Einsprachen. In diesem Zusammenhang stehen ferner der Ablauf und die Organisation des Baubewilligungsverfahrens in der Kritik. Im Kanton Luzern werden beispielsweise Baubewilligungsgesuche häufig publiziert, ohne dass die Baubewilligungsbehörde das Gesuch bereits im Detail auf die Übereinstimmung mit den Bauvorschriften geprüft hat. Dies kann für alle beteiligten Parteien (inkl. Einsprecherinnen und Einsprecher) ineffizient und unbefriedigend sein. Zudem wird das Mittel der Einsprache teils zur blossen Verzögerung des Baubewilligungsverfahrens verwendet bzw. missbraucht.
Die Probleme haben dazu geführt, dass mittlerweile auch die Politik aktiv geworden ist. Es gibt verschiedene Postulate und Vorstösse sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene.
Ständerätin Frau Andrea Gmür-Schönenberger reichte beispielsweise bereits im Sommer des vergangenen Jahrs ein Postulat ein, in welchem sie den Bundesrat zur Prüfung aufforderte, ob mittels einer Anpassung des Bundesrechts eine gesetzliche Grundlage für ein massvolles Kostenrisiko bei Einsprecherinnen und Einsprechern geschaffen werden kann. Verschiedene Kantone sahen dies bereits vor oder sehen es immer noch vor. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung erachtet solche Regelungen jedoch als bundesrechtswidrig. Deshalb sind solche Regelungen nicht zulässig und den Einsprecherinnen und Einsprechern können nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (z.B. missbräuchliche Einsprache) Kosten auferlegt werden.
Auch im Kanton Luzern gibt es verschiedene Vorstösse. Gefordert und diskutiert werden neben der Förderung regionaler Baubewilligungszentren auch die Optimierung der Arbeit von Fachkommissionen und Expertengruppen sowie eine allgemeine Anpassung des Baubewilligungsverfahrens. Gemeinsames Ziel der genannten Vorstösse ist es, das Baubewilligungsverfahren ganzheitlich zu beschleunigen sowie für eine zunehmende Digitalisierung und Vereinheitlichung zu sorgen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung für Baubewilligungsverfahren entwickelt. Es ist zu hoffen, dass die Effizienz von Baubewilligungsverfahren gesteigert werden kann, um beispielsweise der Wohnungsnot Herr zu werden oder zu verhindern, dass sich Bauprojekte unnötig verteuern.
Unsere Partnerin Claudia Keller Lüthi engagiert sich als Vorstandsmitglied bei der IG Baubewilligung, welche sich auf politischer Ebene für effizientere Baubewilligungsverfahren einsetzt. Zudem haben unsere Baurechtsanwälte und -anwältinnen fundierte Expertise in Baubewilligungsverfahren und stehen Ihnen gerne für rechtliche Beratungen oder Vertretungen im Baubewilligungsverfahren zur Verfügung.