7. November 2022
Wir informieren Sie über die für die Rekrutierung von Spezialist/innen aus Drittstaaten relevanten Regelungen und über die am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Aktienrevision.
In Zeiten des akuten Fachkräftemangels ist die Rekrutierung von Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten, sprich aus dem Raum ausserhalb der EU/EFTA, ein naheliegender Gedanke. In unserem Newsletter weisen wir Sie auf die gemäss aktueller Migrations- und Arbeitsmarktpolitik gültigen Regelungen hin und informieren über unsere Praxiserfahrung.
Rund zehn Jahre nach der "Abzocker-Initiative" findet das langjährige Projekt der Aktienrevision ein Ende. Die Revision tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. In unserem zweiten Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte Themen, die für kleine und mittlere, nicht börsenkotierte Unternehmen (KMU) relevant sein könnten und zeigen Ihnen auf, wo allenfalls Handlungsbedarf für Sie besteht.