23. April 2026
Der ABV ist ein zentrales Instrument für KMU, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Ein Aktionärbindungsvertrag (ABV) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Aktionärinnen und Aktionären, mit welcher diese ihre Rechte und Pflichten untereinander verbindlich regeln. Für KMU mit mehreren Aktionärinnen und Aktionären ist er ein unabdingbares Instrument, um unternehmerische Interessen langfristig abzusichern.
Während Statuten primär die Organisation der Gesellschaft gegenüber Dritten regeln, schafft der ABV eine massgeschneiderte Ordnung im Innenverhältnis der Aktionärinnen und Aktionäre. Gerade in typischen Konstellationen – etwa bei Familienunternehmen, Joint Ventures oder bei Beteiligungen von Investorinnen und Investoren – bestehen oft unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich Kontrolle, Rendite und strategischer Ausrichtung. Der ABV ermöglicht es, diese Interessen frühzeitig zu koordinieren und verbindlich festzulegen.
Für KMU ist dies besonders relevant: Häufig sind die Aktionärinnen und Aktionäre gleichzeitig operativ tätig oder eng mit dem Unternehmen verbunden. Konflikte wirken sich daher nicht nur auf die Eigentümerstruktur, sondern unmittelbar auf den Geschäftsbetrieb aus. Für Privatpersonen mit grösseren Vermögensbeteiligungen steht demgegenüber oft die Sicherung des investierten Vermögens und der Einflussmöglichkeiten im Vordergrund.
Ein zentraler Bestandteil eines ABV ist die gemeinsame Abstimmung der Stimmrechtsausübung. Die Aktionärinnen und Aktionäre verpflichten sich, ihre Stimmen nicht isoliert, sondern koordiniert auszuüben. Dies stellt sicher, dass strategische Entscheide konsistent getroffen werden und nicht durch zufällige Mehrheiten oder kurzfristige Interessen geprägt sind. Gleichzeitig können Minderheitspositionen gezielt geschützt werden, indem deren Anliegen im Voraus abgestimmt berücksichtigt werden.
Eng mit der Stimmrechtsausübung verbunden ist die Einflussnahme auf die Unternehmensführung. In der Praxis wird häufig geregelt, welche Aktionärinnen und Aktionäre Anspruch auf Sitze im Verwaltungsrat haben oder wer operative Führungsfunktionen übernimmt. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet dies Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Rolle im Unternehmen. Für Investorinnen und Investoren schafft es Transparenz darüber, wie die Kontrolle ausgeübt wird und wer die strategische Verantwortung trägt.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Übertragung von Aktien. Gerade bei KMU ist die Stabilität des Aktionariats von entscheidender Bedeutung. Ohne entsprechende Regelungen könnten Beteiligungen unkontrolliert an Dritte gelangen. Ein ABV schafft hier klare Leitplanken: Vorkaufsrechte sichern bestehenden Aktionärinnen und Aktionären den Zugriff auf frei werdende Aktien, Kaufsrechte ermöglichen den Kauf von Aktienpaketen beim Eintritt klar definierter Ereignisse wie Tod oder Arbeitsunfähigkeit, Mitverkaufsrechte schützen Minderheiten bei einem Verkauf und Mitverkaufspflichten ermöglichen einen koordinierten Exit. Solche Mechanismen sind insbesondere bei Nachfolgelösungen, Beteiligungsverkäufen oder Investorenwechseln von grosser praktischer Bedeutung.
Schliesslich kommt der Durchsetzung des Vertrags eine zentrale Rolle zu. Ein ABV ist nur so wirksam wie seine Sanktionsmechanismen. Konventionalstrafen sorgen für klare Konsequenzen bei Vertragsverstössen, während das Vorsehen von Kaufsrechten sowie die Hinterlegung der physisch ausgegebenen Aktien die Einhaltung der vereinbarten Regeln sicherstellen. Dies erhöht die Verlässlichkeit der Zusammenarbeit und reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.
Insgesamt zeigt sich: Für KMU und Investorinnen bzw. Investoren ist der ABV kein „Nice-to-have“, sondern ein entscheidendes Instrument zur Sicherung von Kontrolle, Stabilität und Unternehmenswert. Eine sorgfältige und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Ausgestaltung ist dabei zentral.
Die Konzeption eines Aktionärbindungsvertrags erfordert sowohl rechtliche Präzision als auch ein Verständnis für die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Beteiligten. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne dabei, eine tragfähige und massgeschneiderte Lösung zu entwickeln.