17. November 2015
In der siebten Ausgabe unseres Newsletters informieren wir über das neue Planungs- und Baurecht sowie über Fragen rund um Fernwärme.
Die revidierte Planungs- und Baugesetzgebung des Kantons Luzern sieht vor, dass wesentliche Bauvorschriften erst im Verlaufe der nächsten Jahre gemeindeweise in Kraft gesetzt werden. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen die grundlegenden Änderungen und weisen beispielhaft auf einige Komplikationen hin, die das Nebeneinander von alten und neuen Bauvorschriften mit sich bringen kann.
Die Fernwärme gewinnt als Energieform immer mehr an Bedeutung. Allerdings bestehen im Bereich der Versorgung mit Fernwärme bislang keine besonderen gesetzlichen Grundlagen. Wir berichten in diesem Newsletter über die rechtlichen Regelungsmöglichkeiten und die dabei zu berücksichtigenden Fallstricke.