Haftung bei Planungsfehlern: Beitrag in Modulør

Haftung bei Planungsfehlern: Beitrag in Modulør

22. September 2026

Michael Schumacher, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, erläutert im Architekturmagazin Modulør, wann Planende bei Planungsfehlern haften und beleuchtet die seit Anfang 2026 geltenden wichtigen Neuerungen.

Haftung bei Planungsfehlern: Beitrag in Modulør

Michael Schumacher, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, erläutert im Architekturmagazin Modulør, wann Planende bei Planungsfehlern haften und beleuchtet die seit Anfang 2026 geltenden wichtigen Neuerungen.

Planungsfehler können für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie weitere Planende erhebliche Haftungsfolgen haben. In seinem Beitrag "Haftung bei Planungsfehlern" im Architekturmagazin Modulør zeigt Rechtsanwalt Michael Schumacher, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, auf, unter welchen Voraussetzungen Planende haften und welche Neuerungen seit Anfang 2026 im Gewährleistungsrecht zu beachten sind.

Im Zentrum stehen die rechtliche Einordnung von Planerverträgen, die Gewährleistung nach dem Schweizerischen Obligationenrecht und den SIA-Normen sowie die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Regelungen bezüglich Rüge- und Verjährungsfristen sowie die Voraussetzungen für die Geltung dieser Gesetzesänderungen. Der Beitrag beleuchtet zudem typische Haftungskonstellationen bei Planungsfehlern und zeigt auf, wie sich Haftungsrisiken durch klare vertragliche Regelungen, Qualitätssicherung und sorgfältige Dokumentation bzw. sorgfältiges Projektmanagement reduzieren lassen.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie im Architekturmagazin Modulør:

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