Grossenbacher Rechtsanwälte beraten und vertreten verschiedene Gesellschaften und Privatpersonen bei ihrer Ansiedlung in der Schweiz
Grossenbacher Rechtsanwälte hat in den letzten Monaten verschiedene Gesellschaften beim Eintritt in den schweizerischen Markt sowie bei der Ansiedlung ausländischer Arbeitskräfte im Kanton Luzern unterstützt. Dies einerseits im Rahmen von Gründungen von Gesellschaften (GmbH und AG) oder Zweigniederlassungen und andererseits durch die erfolgreiche Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Privatpersonen (EU und Drittstaaten). Im Hinblick auf Personen aus Drittstaaten wurden beispielsweise mit Erfolg Aufenthaltsbewilligungen beantragt für Unternehmer, Investoren und Spezialisten sowie im Rahmen des Kadertransfers bei internationalen Unternehmen.