Verschiedene neue Gesetze oder Gesetzesanpassungen treten in Kraft, welche sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von grossem Interesse sind
Folgende Neuerungen dürften für unsere Mandanten von besonderem Interesse sein:
- Die gemeinsame elterliche Sorge gilt per 1. Juli 2014 unabhängig vom Zivilstand als Regelfall;
- Die Abzockerinitiative ist umgesetzt und kann für börsenkotierte Unternehmen Statutenänderungen bedingen;
- Das zweite Revisionspaket “Via sicura” bringt Änderungen im Strassenverkehrsrecht;
- Die Revision des Sanierungsrechts (SchKG) tritt in Kraft;
- Gewisse Berufsgruppen müssen unter dem neuen Risikoaktivitätengesetz Sicherheitsanforderungen erfüllen und bedürfen unter Umständen einer Berufsausübungsbewilligung;
- Lotteriegewinne bis CHF 1’000.00 sind neu von der Bundessteuer befreit;
- Das neue Humanforschungsgesetz tritt in Kraft;
- Die Revision des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes bringt eine Vereinheitlichung von Baubegriffen und damit eine vereinfachte Anwendung.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Neuerungen haben wir für Sie im angefügten Dokument zusammengestellt.
Wichtige Gesetzesänderungen 2014