Wir unterstützten Behörden und Unternehmen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben, bei der Teilnahme an Vergabeverfahren sowie in Rechtsmittelverfahren.
Unsere Anwälte unterstützen Sie in Ihrer Teilnahme an Vergabeverfahren. Sie können auf Ihre Begleitung bei der richtigen Interpretation von Ausschreibungen zählen. Unsere Kanzlei begleitet Sie im gesamten Verfahren, von der Offertstellung in der Ausschreibung bis zum allfälligen Rechtsmittelverfahren.
Neben Behörden beraten wir auch privatrechtliche Institutionen und Anstalten, welche öffentliche Aufgaben oder einen öffentlichen Leistungsauftrag erfüllen. Bei der Prüfung der Ausschreibungspflicht an sich, der Klärung der anwendbaren Rechtsgrundlage, der Berechnung der Schwellenwerte und der Prüfung der anwendbaren Verfahrensart sowie in der Erarbeitung und Durchführung von Ausschreibungen unterstützten Sie unsere Anwälte. Die fachkompetente Begleitung erstreckt sich von der ersten Bedürfnisanalyse bis zum Zuschlag und der Ausarbeitung des Beschaffungsvertrags. Weiter begleiten wir Sie in allfälligen Rechtsmittelverfahren und erstellen bei Bedarf Gutachten zu ausgewählten beschaffungsrechtlichen Fragen.
Für komplexe Fragestellungen in der Erarbeitung von Ausschreibungen und bei der Vorbereitung von Offerten werden Sie von unserer Kanzlei fachgerecht unterstützt. Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens stehen wir Ihnen in jeder Phase für alle formellen und materiellen Fragen zur Seite.
Auch bei der Durchführung von Wettbewerben oder Studienaufträgen im Rahmen Ihres Planungsauftrags oder Ihres Bauprojekts stehen Ihnen unsere Anwälte beratend an der Seite. Dies bei der Wahl der geeigneten Form (Ideen, Projekt-, Gesamtleistungswettbewerb, mehrstufiger Wettbewerb) wie auch des besten Verfahrens für Ihr Projekt (offenes, selektives Einladungsverfahren).
Bei Auftreten von Streitigkeiten zwischen Behörden und Unternehmen zu vergaberechtlichen Verfahren unterstützen wir Sie bei der Findung einer aussergerichtlichen Lösung. Ist eine solche nicht möglich, vertreten wir Sie in den entsprechenden Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Gerichten sowie vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht.