Wenn möglich und angezeigt streben unsere Anwälte für Sie einvernehmliche Lösungen mit Erarbeiten einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung (vollumfängliche Einigung oder Teileinigung) an. Wir leiten für Sie die erforderlichen rechtlichen Schritte ein und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenpartei und den involvierten Behörden.