Familie & Erbe

Familie & Erbe

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Notare unterstützen Sie in sämtlichen Fragen und Verfahren rund um Ehe, Partnerschaft und Erbe.

Familie & Erbe
  • Beratung im gesamten Erbrecht

    Unsere erfahrenen Anwälte und Notare nehmen öffentliche Beurkundungen von Erbverträgen und Testamten vor, beraten Familien, Ehe-, Konkubinatspaare und eingetragene Partnerinnen und Partner in erbrechtlichen Fragen, unterstützen Unternehmer in der Nachlassplanung und amten als Willensvollstrecker.

  • Beratung betreffend Ehe, Konkubinat und eingetragene Partnerschaft

    Wir beraten Sie rund um Fragen zum Ehevertrag (Meistbegünstigung des überlebenden Ehepartners, Absicherung im Todes- oder Scheidungsfall, Gütertrennung, Fragen zum Familienunternehmen), Konkubinatsvertrag und Partnerschaftsvertrag und unsere Notare nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.

  • Beratung im Vorsorgerecht

    Unsere Anwälte und Notare unterstützen Sie als Privatperson oder Unternehmer hinsichtlich Fragen zum Vorsorgeauftrag (Regelung der Vertretung, der Betreuung und Vermögenssorge für den Fall der Urteilsunfähigkeit unter Ausschluss der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)), zur Generalvollmacht oder bei der Patientenverfügung.

  • Beratung im Bereich Family Office

    Wir beraten und unterstützen Unternehmerfamilien, Familienunternehmen und Familien in gehobenen Vermögensverhältnissen im Bereich Family Office. Dabei kümmern wir uns zusammen mit externen Experten aus unserem Netzwerk um sämtliche interdisziplinäre Bereiche wie Unternehmens- und Steuerberatung, Rechnungswesen oder Sozialversicherungen. Wir erstellen für Sie eine Familiencharta, beraten Sie bei der Erarbeitung einer Eigentümer- und Familienstrategie und verfassen und beurkunden die notwendigen Dokumente (Aktionärbindungs- oder Gesellschafterverträge, Organisationsreglemente, massgeschneiderte Vorsorgeaufträge). Auch bei der Erstellung von Notfallmanagementsystemen für den Fall eines Ausfalls zentraler Unternehmensmitglieder sind wir für Sie da.

  • Aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung

    Wir unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des Ehe- und Erbrechts und vertreten Sie in aussergerichtlichen Verhandlungen, vor Schlichtungsbehörden, vor Verwaltungsinstanzen der Gemeinden und Kantone, ordentlichen Gerichten, vor Spezialbehörden und Handelsgerichten oder Schiedsgerichten in Luzern und der gesamten Schweiz.

Ihre Ansprechpersonen

Thomas Merz

Thomas Merz

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Nils Grossenbacher

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Claudia Keller Lüthi

Claudia Keller Lüthi

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Charlène Züger

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