Newsletter September 2022 – Fokus­ Bau und Vergabe

Newsletter September 2022 – Fokus­ Bau und Vergabe

19. September 2022

Wir informieren Sie über Leitungsrechte und damit verbundene Rechtsfragen sowie über die Risiken für Grundeigentümer/innen bei der Revision der Bau- und Zonenreglemente.

Newsletter September 2022 – Fokus­ Bau und Vergabe

Wir informieren Sie über Leitungsrechte und damit verbundene Rechtsfragen sowie über die Risiken für Grundeigentümer/innen bei der Revision der Bau- und Zonenreglemente.

Jedes Grundstück ist auf Leitungen zwecks Erschliessung und Versorgung angewiesen. Ob es sich nun um Leitungen für die Versorgung mit Energie (z.B. Elektrizität) oder bestimmten Stoffen (z.B. Gas) handelt, das Geflecht von öffentlich-rechtlichen Sonderbestimmungen und dem privatrechtlichen Sachenrecht machen Leitungsrechte zu einem schwierig zu navigierenden Gebiet mit einigen Herausforderungen. Wo diese Herausforderungen liegen und auf was man sich bereits bei der Planung achten sollte, wird in unserem Newsletter erörtert.

Noch bis zum 31. Dezember 2023 haben die Luzerner Gemeinden Zeit, ihre Bau- und Zonenreglemente (BZR) an die aktuelle Rechtslage und damit an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anzupassen. Unter anderem muss auch der Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer vollzogen werden, was sich gerade auf bereits überbaute Grundstücke nicht immer nur positiv auswirken kann. Wir informieren in unserem Newsletter, weshalb mit der Revision der kommunalen Bau- und Zonenreglemente allenfalls eine Nutzungseinschränkung für Eigentümer/innen bereits überbauter Grundstücke einhergehen könnte und worauf Eigentümer/innen achten müssen.

Gerne beraten wir diesbezüglich Private, Gemeinden und Behörden bei sämtlichen Fragestellungen ob auf kantonaler oder auf kommunaler Ebene.

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