22. Juni 2022
In der neuesten Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über das im kommenden Jahr in Kraft tretende neue Erbrecht sowie über die kurz bevorstehende Gesetzesänderung "Ehe für alle".
Am 1. Januar 2023 ist es soweit und das neue Erbrecht tritt ohne Übergangsregelungen in Kraft. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen wirken sich ab dem neuen Jahr auch auf bereits bestehende Testamente und Erbverträge aus. Wir informieren Sie, was die Gesetzesrevision mit sich bringt und wo sich allenfalls Handlungsbedarf aufdrängt oder sich neue Handlungsoptionen anbieten.
Im letzten Herbst hat das Schweizer Stimmvolk mit einer deutlichen Mehrheit für die "Ehe für alle" gestimmt. Am 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung nun in Kraft. Was für Folgen sich aus dieser Gesetzesänderung ergeben und was es für gleichgeschlechtliche Paare in diesem Zusammenhang zu beachten gibt, wird in unserem zweiten Beitrag beleuchtet.
Zudem dürfen wir mit Stolz verkünden, dass unsere Kanzlei bereits zum fünften Mal in Folge im jährlichen Ranking der Zeitschrift BILANZ und der Tageszeitung Le Temps als "Top Anwaltskanzlei" vertreten ist. Unsere Kanzlei zählt dabei wie bereits in den Vorjahren in den Gebieten Bau- und Planungsrecht, Immobilienrecht, Energie- und Umweltrecht sowie im Technologie- und Telekommunikationsrecht und neu im Gebiet Erb- und Nachlassrecht zu den besten Anwaltskanzleien der Schweiz.