3. Juli 2018
In der elften Ausgabe unseres Newsletters informieren wir über erste Erfahrungen mit dem Vorsorgeauftrag sowie über den Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen.
Die Errichtung eines Vorsorgeauftrags ermöglicht es Ihnen seit dem Jahr 2013, selbst zu bestimmen, wer für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie handeln darf. Wir geben Ihnen in diesem Newsletter unsere ersten Erfahrungen aus der Praxis weiter und weisen Sie auf zusätzlich zu ergreifende Massnahmen hin, damit Ihr Vorsorgeauftrag tatsächlich Ihrem Willen entsprechend umgesetzt wird.
In der Schweiz können Betreibungen mit einem einfachen Betreibungsbegehren ohne jeglichen Rechtsgrund eingeleitet werden. Der damit verbundene Eintrag im Betreibungsregister ist für die betriebenen Unternehmen oder Privatpersonen oft mit unangenehmen Nebenfolgen verbunden. Wir zeigen Ihnen die kommenden gesetzlichen Verbesserungen auf und weisen Sie auf die neuen Herausforderungen hin.