Newsletter April 2022 – Fokus­ Bau und Vergabe

Newsletter April 2022 – Fokus­ Bau und Vergabe

12. April 2022

In der Sonderausgabe "Bau und Vergabe" unseres Newsletters informieren wir Sie über zivilrechtliche Bau- und Gewerbebeschränkungen sowie über die rechtlichen Vorgaben zur Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb von Bauzonen.

Newsletter April 2022 – Fokus­ Bau und Vergabe

In der Sonderausgabe "Bau und Vergabe" unseres Newsletters informieren wir Sie über zivilrechtliche Bau- und Gewerbebeschränkungen sowie über die rechtlichen Vorgaben zur Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb von Bauzonen.

Mittels Dienstbarkeiten können Grundeigentümer privatrechtliche Vereinbarungen treffen und so Vorschriften über die bauliche Gestaltung oder Nutzung eines Grundstücks schaffen. Diese Bau- und Gewerbebeschränkungen können dazu führen, dass auf einem Baugrundstück Bauten und Nutzungen nach öffentlichem Recht erlaubt, zivilrechtlich aber unzulässig sind. Die Folgen solcher Dienstbarkeiten und welche Lösungen das Zivilrecht sowie das öffentliche Bau- und Planungsrecht hierfür vorsieht, werden in unserem Newsletter erörtert.

Bauwerke ausserhalb der Bauzonen zu errichten ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Trotzdem finden sich immer wieder auch in Nichtbauzonen nicht rechtmässig bewilligte Bauten. Die Beseitigung dieses gesetzeswidrigen Zustands liegt in der Verantwortung der kommunalen Baubehörden. Wir informieren in unserem Newsletter, wie hierbei vorzugehen ist und welche wichtigen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Gerne beraten wir diesbezüglich Private, Gemeinden und Behörden bei sämtlichen Fragestellungen ob auf kantonaler oder auf kommunaler Ebene.

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