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Partner, Rechtsanwalt
Andreas Galli berät Gemeinwesen, Privatpersonen und Unternehmen hauptsächlich im Verwaltungsrecht, im Vergaberecht (Submissionen), im Bau- und Planungsrecht, im Vertragsrecht (vorwiegend im Bereich Bau und Miete), sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Richter in Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren vermag Andreas Galli komplexe Sachverhalte und juristische Fragestellungen effizient einzuordnen und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Dabei sind ihm sowohl die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit als auch die Bedürfnisse der Rechtssuchenden bestens vertraut.
Andreas Galli ist seit Juni 2021 Partner bei Grossenbacher Rechtsanwälte. Zuvor stand er als Kantonsgerichtspräsident dem obersten kantonalen Gericht in den Jahren 2019 bis 2021 vor. Seine Laufbahn in der Justiz begann Andreas Galli im Jahr 2008 als erstinstanzlicher Richter für schuldrechtliche und vollstreckungsrechtliche Verfahren. Im Jahr 2015 wurde er als Richter ans Kantonsgericht Luzern gewählt und führte als solcher Verfahren im Verwaltungsrecht, mehrheitlich in bau- und planungsrechtlichen sowie vergaberechtlichen Streitigkeiten.
Nach Abschluss seines Studiums mit Promotion zum Dr. iur. an der Universität Basel erwarb Andreas Galli das Fürsprecherpatent des Kantons Aargau. Seine ersten Berufsjahre verbrachte er an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland, in einer Luzerner Anwaltskanzlei, bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) sowie an den Bezirksgerichten Laufenburg und Luzern-Stadt.
Andreas Galli ist im Anwaltsregister des Kantons Luzern eingetragen und an allen schweizerischen Gerichten zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Andreas Galli vor allem im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Er ist Lehrbeauftragter an den Universitäten St. Gallen und Luzern und leitet den Lehrgang CAS Civil Litigation der Universitäten St. Gallen und Luzern. Zudem publiziert er zu aktuellen Themen in unterschiedlichen Rechtsbereichen.