Unsere Rechtsanwälte beraten und unterstützen Vermieter (Privatpersonen und Immobilienunternehmen) sowie Liegenschaftsverwaltungen umfassend im Mietrecht. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Fragen der Mietzinsgestaltung, der Geltendmachung von Forderungen aus Mietverträgen (Mietzinsen, Nebenkosten, übermässige Abnützung, Retentionsrecht), bei der Ausweisung von Mietern, bei der Vorbereitung der Sanierung von vermieteten Liegenschaften, usw.