Neben Behörden beraten wir auch privatrechtliche Institutionen und Anstalten, welche öffentliche Aufgaben oder einen öffentlichen Leistungsauftrag erfüllen. Bei der Prüfung der Ausschreibungspflicht an sich, der Klärung der anwendbaren Rechtsgrundlage, der Berechnung der Schwellenwerte und der Prüfung der anwendbaren Verfahrensart sowie in der Erarbeitung und Durchführung von Ausschreibungen unterstützten Sie unsere Anwälte. Die fachkompetente Begleitung erstreckt sich von der ersten Bedürfnisanalyse bis zum Zuschlag und der Ausarbeitung des Beschaffungsvertrags. Weiter begleiten wir Sie in allfälligen Rechtsmittelverfahren und erstellen bei Bedarf Gutachten zu ausgewählten beschaffungsrechtlichen Fragen.