Im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten (Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Unterlassen der Buchführung, Insiderdelikte, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, Geldwäscherei usw.) beraten unsere Anwälte für Strafrecht und unsere Wirtschaftsanwälte Sie oder Ihr Unternehmen umsichtig und umfassend. Wo gewünscht erstellen wir für Sie Gefährdungsanalysen, entwickeln interne Kontrollsysteme (IKS) und erarbeiten interne Reglemente (Code of Conduct usw.).