Unsere Anwälte und Notare unterstützen Sie als Privatperson oder Unternehmer hinsichtlich Fragen zum Vorsorgeauftrag (Regelung der Vertretung, der Betreuung und Vermögenssorge für den Fall der Urteilsunfähigkeit unter Ausschluss der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)), zur Generalvollmacht oder bei der Patientenverfügung.