Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen zu Werkvertrag, Auftrag, Planervertrag, Bauleitungsvertrag, Generalunternehmervertrag oder Totalunternehmervertrag. Wir verfassen Ihnen die erforderlichen Verträge oder vertreten Sie bei Vertragsstreitigkeiten. Wir errichten für Sie bei Bedarf Bauhandwerkerpfandrechte oder unterstützen Sie bei der Behebung von Baumängeln.