Unsere Anwälte beraten Sie im öffentlichen Energie- und Stromversorgungsrecht (Marktöffnung, Marktzugang und Grundversorgung, Netzanschlüsse, Netznutzung und Energielieferung, Energiehandel usw.) und im Bereich des Energiegesetzes (erneuerbare Energien, KEV usw.). Wir erstellen Gutachten für Behörden und Unternehmen der Energiewirtschaft und prüfen für Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verträgen, Bewilligungen, Konzessionen bei Wasserbauprojekten (Wasserrechtskonzessionen, Bau- und Planungsrecht) sowie Leitungsbauprojekten (Plangenehmigungsverfahren, Enteignungsverfahren, Sondernutzungskonzessionen, Bau- und Durchleitungsrechte, Gründung von Gesellschaften, Miteigentumsverträge) usw.