Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der erfolgreichen Arbeitsmarktzulassung allfälliger Arbeitnehmer aus dem Ausland, insbesondere auch aus Drittstaaten (Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige). Zusammen mit Ihnen stellen wir die erforderlichen Unterlagen zusammen und übernehmen die Redaktion der einzureichenden Gesuche. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Migrations- und Arbeitsmarktbehörden und vertreten Sie im entsprechenden Bewilligungsverfahren.