Wir prüfen den bestehenden Eheschutzentscheid oder das bestehende Scheidungsurteil und beraten Sie hinsichtlich einer möglichen Abänderung. Wir evaluieren die Chancen und Risiken hinsichtlich der Abänderung eines bestehenden Eheschutzentscheids oder eines bestehenden Scheidungsurteils sorgfältig und suchen – wenn es aufgrund der konkreten Situation sinnvoll ist – für Sie das Gespräch mit der Gegenpartei. Wir vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren und erarbeiten mit Ihnen die erforderlichen Rechtsschriften.